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Impressum

Ob die besuchten Seiten ein Impressum verlinken. In Deutschland und Österreich schreibt das Gesetz es vor, anderswo ist es Konvention.

Das Impressum nennt, wer hinter der Website steht: Person oder Unternehmen, ladungsfähige Anschrift, ein schneller Kontaktweg und, wo zutreffend, Registereintrag, Umsatzsteuer-ID und inhaltlich Verantwortlicher. In Deutschland (§ 5 DDG, früher TMG) und Österreich ist es für nahezu jede geschäftsmäßige Website Pflicht, und ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist ein klassischer Anlass für Abmahnungen. Anderswo ist es eine Konvention, die schlicht Vertrauen schafft.

Wie SiteScan das prüft

Der Scan sucht nach einem Link, dessen Adresse oder Text impressum, imprint, legal-notice oder mentions-legales enthält. Ein solcher Link auf irgendeiner besuchten Seite gilt für die ganze Website.

Was zu tun ist

Betreiben Sie eine geschäftliche Website für Deutschland oder Österreich, veröffentlichen Sie das Impressum auf einer eigenen Seite und verlinken Sie es von jeder Seite aus, üblicherweise im Footer. Es muss leicht erkennbar und mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Die Datenschutzerklärung gehört auf eine eigene Seite — Sie brauchen beide.

Prüfen Sie diesen Punkt auf Ihrer eigenen Website

Starten Sie einen kostenlosen Scan: Der Bericht zeigt diese Zeile für Ihre Domain zusammen mit den übrigen Prüfungen des Audits.

Mehr unter „Datenschutz und Einwilligung“

Was SiteScan prüft

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